Das Kirchliche Amtsblatt wird vorwiegend in elektronischer Form veröffentlicht.
Die Rechtsverbindlichkeit, der auf diese Weise publizierten Gesetze und Dekrete, wird durch den Artikel Nr. 161 im Amtsblatt Nr. 9 vom 1. September 2020 geregelt.
Adressverteilerkreise kirchlicher Institutionen und Personenkreise erhalten von uns ohne weitere Aufforderung das Kirchliche Amtsblatt per E-Mail. Dies sind insbesondere alle Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bistum, die Bildungseinrichtungen und Familienbildungsstätten, Gemeindeverbände und Zentralrendanturen, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Krankenhäuser und Seniorenwohnheime in kirchlicher Aufsicht, Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft, die Mitarbeitervertretungen.
Darüber hinaus ist eine Aufnahme in diesen E-Mail-Verteiler mit einer formlosen Nachricht an amtsblatt[at]bistum-muenster.de möglich. Der elektronische Bezug ist kostenfrei.
Falls Sie weiterhin eine Druckausgabe beziehen möchten, melden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail. Für den postalischen Bezug wird ein jährlicher Betrag von 13 Euro zur Auslagenerstattung erhoben.
Redaktionsschluss ist jeweils am 15. eines Monats!